An integrated modeling procedure is presented for the calculation of the hydrodynamics and the excess temperature of coastal waters, during the discharge of cooling waters from power stations. The procedure, which consists of five steps, involves the use of two models.
The first model is applied in the Near Field Region (NFR) and the second in the Far Field Region (FFR); the calculations of these models are connected via a coupling algorithm. The procedure is applied to a case study using the NFR model CORMIX and the FFR model suite FLOW-3DL. Firstly, CORMIX calculates the flow velocities (via CORJET) and temperature differences (T) in the NFR; then, this information is used as input for the model suite FLOW-3DL, which calculates the flow field and Tin the FFR using the 3-D non-steady state equations for the flow (continuity and momentum) and heat transport, expressed in layer formulation.
| Copyright: | © Aristotle University of Thessaloniki | |
| Source: | 2nd International Conference 2009 (Juni 2009) | |
| Pages: | 6 | |
| Autor: | A.I. Stamou Eisodia Douka Ioannis Nikiforakis Panagiotis Dimitriadis Prof. Gerhard H. Jirka | |
| The library including buying options has moved to https://library.wasteculture.com Previously purchased articles can still be downloaded via myASK. | ||
Optische Methoden ermöglichen neuen Blaualgen-Schnelltest
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2021)
Verfärbt sich im Sommer das Wasser in Badeseen und Teichen grün, dann handelt es sich dabei oft um Blaualgen. Diese können für Mensch und Tier gefährliche Gifte in sich tragen, so dass immer wieder Gewässer von den Behörden schon vorsorglich gesperrt werden müssen. Ein Physiker- und
Physikerinnenteam arbeitet an der Leibniz Universität Hannover an einem Schnelltest, um die giftigen Blaualgen schon vor Ort sicher von den harmlosen zu unterscheiden. Damit können die Kosten für Wasseruntersuchungen gesenkt und unnötige Gewässersperrungen vermieden werden.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
(Be-)Stellung des Gewässerschutzbeauftragten - Alte Regelungen im neuen Gewand?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Die Vorschriften über Stellung und Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
sind seit über 35 Jahren in Kraft1.
Im neuen WHG, das zum 1.3.2010 in Kraft getreten ist,
bilden die Regelungen über den Gewässerschutzbeauftragten
einen eigenen Abschnitt 4 im Kapitel 3 mit den §§ 64-66
WHG und haben die Vorgängervorschriften in den § 21a-g
WHG a.F. abgelöst.
Die Bedeutung von natürlichen Abbauprozessen eines mit Chromat kontaminierten Standorts
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2010)
Der Untergrund des Standorts Ex-Tugir in Rivera (Schweiz) weist eine teils starke und tief reichende Belastung von CrVI und Crtot auf. Die Schadstoffsituation ist sehr komplex: Neben dem Vorhandensein von leicht löslichen Chromaten hat sich durch die spezifischen Standortbedingungen eine schwer lösliche CrVI-Phase (Jarosit) gebildet, welche zu einem beträchtlichen CrVI-Reservoir im Untergrund geführt hat.
Meeresschutz und Schutz der Binnengewässer – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2010)
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [2] verpflichtet die Mitgliedsstaaten (MS) der Europäischen Gemeinschaft, bis zum Jahr 2015 einen „Guten Zustand“ der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die Richtlinie konkretisiert die entsprechenden Anforderungen sowie die notwendigen fachlichen und organisatorischen Schritte.