Grundwasserschutz und neue Grundwasserrichtlinie

Etwas mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL1 – legte die EU-Kommission am 17. September 2003 den Entwurf der neuen Grundwasserrichtlinie2 vor.

Nach Artikel 20 Abs. 2 WRRL tritt die alte Grundwasserrichtlinie3 Ende des Jahres 2013 außer Kraft. Art. 17 Abs. 1 WRRL bestimmt, dass das Europäische Parlament und der Rat „spezielle Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung“ zu erlassen haben. Auch die Wasserrahmenrichtlinie selbst enthält bereits zahlreiche Instrumentarien zum Schutz des Grundwassers, deren Wirksamkeit allerdings von einem konsequenten Vollzug in den Mitgliedstaaten abhängt. Hieran fehlt es vielerorts. Dies gilt insbesondere für andere EU-Umweltschutzrichtlinien, insbesondere die Nitratrichtlinie.



Copyright: © Vulkan-Verlag GmbH
Source: GWF 13 / 2004 (Dezember 2004)
Pages: 2
Price inc. VAT: € 2,00
Autor: Per Seeliger

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