Nach der novellierten Abfallrahmenrichtlinie müssen Firmen seit 5. Jänner
2021, welche Erzeugnisse mit einem Gehalt über 0,1 % an SVHCs (Substances of Very High Concern) in Verkehr bringen, Informationen an die neue SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) melden. Diese Informationen sind für Behörden, Konsumenten und die Abfallwirtschaft verfügbar. Im Sommer 2020 waren nur 30 % der österreichischen Abfallwirtschaft mit der SCIP-Datenbank vertraut. Die vorliegende Arbeit greift diesen Sachverhalt auf und stellt sie aktuellen Entwicklungen gegenüber. Die möglichen Auswirkungen der SCIP-Datenbank auf die österreichische Abfallwirtschaft sowie die Schnittstelle zwischen europäischem Chemikalienrecht und Abfallrecht werden analysiert und diskutiert.
Als eine der sechs Prioritäten der Europäischen Kommission von der Leyen, wird der Grüne Deal als Strategie vermutlich unsere Zukunft maßgeblich prägen und beeinflussen. Zwei wichtige Bausteine dieser Strategie sind zum einen ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa und zum anderen die Chemikalien-Strategie für Nachhaltigkeit für eine schadstofffreie Umwelt (Europäische Kommision 2019), (European Commission 2020), (Europäische Kommission 2020a). Ein Blick auf diese beiden Titel eröffnet dem kreislaufwirtschaftlich interessierten Leser ein potentielles Spannungsfeld. Zum einen die wichtige Anforderung Schadstoffe zu minimieren, zeitgleich immer höhere Recyclingziele zu erreichen und dabei auch wettbewerbsfähig im Vergleich zu Primärrohstoffen zu sein, ist eine der großen Herausforderungen der Abfallwirtschaft. Hersteller von Sekundärrohstoffen sind sehr oft sowohl dem Chemikalien- als auch dem Abfallrecht unterworfen. Beide Rechtsbereiche entwickeln sich rasant und sind komplex miteinander verknüpft (Hodecek 2020), Friege et al. 2019). Die Motivation für diesen Artikel und die zugrundeliegende Masterarbeit (Breiner 2021) ist die Einführung der SCIP-Datenbank im Jahr 2021 (SCIP, Substances of Concern in Articles as suchor In complex objects (Products)). Produzenten, Importeure oder Zulieferer, welche auf dem europäischen Markt einen Artikel mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Massenprozent von einem besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC, Substance of Very High Concern) der Kandidatenliste in Verkehr bringen, müssen ab 5. Jänner 2021 Informationen an die SCIP-Datenbank melden. Diese Verpflichtung beruht auf der Abfallrahmenrichtlinie mit dem Ziel die Menge an Abfall, welcher gefährliche Stoffe enthält, zu minimieren und deren Substitution zu fördern. Die in der SCIP-Datenbank enthaltenen Informationen sind für Abfallsammler, Behandler und Recycler vorgesehen, um SVHC-freie Recyclingströme sicherzustellen. Neben dem angestrebten Nutzen für die Abfallwirtschaft sollten die Informationen aber auch Behörden als Entscheidungsgrundlage dienen und dem Konsumenten dabei helfen bewusste Kaufentscheidungen zu treffen (ECHA, SCIP 2022).
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
| Source: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) | |
| Pages: | 6 | |
| Price inc. VAT: | € 3,00 | |
| Autor: | Dipl.- Ing. Dominik Breiner | |
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