Die neue Trinkwasserverordnung – Umsetzung aus Sicht der Länder 

Die nunmehr erfolgte gründliche Novellierung der seit dem 1.1.1991 gültigen Trinkwasserverordnung war erforderlich geworden, weil es galt, Konformität mit der EU-Trinkwasserrichtlinie vom 3.11.1998 herzustellen.

Diese enthält nämlich einige Regelungen, die der Trinkwasserüberwachung in Deutschland bislang fremd waren. Die Gesetzgebungskompetenz für die Novellierung der Trinkwasserverordnung liegt zwar beim Bund, doch haben die Länder dafür zu sorgen, dass der auf der Kreis- und Kommunalebene erfolgende Vollzug der Trinkwasserverordnung rechtzeitig und verordnungskonform in Gang kommt. Um zu vermeiden, dass es dabei in den einzelnen Bundesländern zu einer unterschiedlichen Handhabung kommt, wurden von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe Muster-Ausführungsbestimmungen entwickelt. 
Schlagworte: Europäische Trinkwasserrichtlinie, Umsetzung auf Bundesebene, Umsetzung auf Landesebene, Umsetzung auf Kreis- bzw. Kommunalebene 



Copyright: © Vulkan-Verlag GmbH
Source: GWF 13 / 2003 (Dezember 2003)
Pages: 4
Price inc. VAT: € 4,00
Autor: Dr. Michael J. Csicsaky

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