Bundeseinheitliche Qualitätsstandards sowie Eignungsbeurteilung und Zulassung von Baustoffen, Komponenten und Systemen für Deponieabdichtungen

Die am 16.07.2009 in Kraft getretene Deponieverordnung eröffnet gegenüber den zuvor geltenden abfallrechtlichen Regelungen Spielraum bei der Gestaltung von Deponieabdichtungen. Um dennoch den in Deutschland vorhandenen hohen Qualitätsstandard bei der Herstellung von Deponieabdichtungssystemen zu sichern und entsprechend des Standes der Technik weiterzuentwickeln, beinhaltet Anhang 1 Nr. 2.1 DepV, dass je nach Art Baustoffe, Komponenten und Systeme für Deponieabdichtungen einer Zulassung bedürfen oder gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass deren Eignung einem bundeseinheitlichen Qualitätsstandard genügt.

1 Entwicklung der Rechtsgrundlagen
2 Aktivitäten der BAM
3 Aktivitäten der Länder
3.1 Bundeseinheitliche Qualitätsstandards
3.2 Fortschreibung von Eignungsbeurteilungen der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“
3.3 Neuen Anträgen auf Eignungsbeurteilung
4 Veröffentlichung
5 Literatur



Copyright: © Wasteconsult International
Source: Praxistagung Deponie 2010 (Dezember 2010)
Pages: 11
Price inc. VAT: € 0,00
Autor: Wolfgang Bräcker

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